Hausarztzentrierte Versorgung

Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) beschreibt eine Form der medizinischen Versorgung in Deutschland, in der ein Hausarzt als erste Anlaufstelle für den Patienten sämtliche Behandlungsschritte koordiniert.

Was passiert bei der Hausarztzentrierten Versorgung?

Der Hausarzt übernimmt die Behandlung, überweist bei Bedarf an andere Fachärzte bzw. Krankenhäuser und hat einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte des Patienten sowie die vorgenommenen Behandlungen.

Der Versicherte verpflichtet sich für mindestens ein Jahr, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst zu seinem Hausarzt zu gehen.

Ziele:

  • Mehrfachuntersuchungen vermeiden
  • Mehrfachbehandlungen vermeiden
  • vermeidbare Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermeiden
  • überflüssige Krankenhauseinweisungen durch Fehlinterpretation von Befunden vermeiden

Gibt es Ausnahmen?

Ausgenommen sind in der Regel;

  • Notfälle
  • Besuche beim Gynäkologen
  • Besuche beim Augenarzt
  • Besuche beim Kinderarzt
  • Erkrankungen außerhalb des Tätigkeitsumfeldes des Hausarztes

Was bedeutet HzV für den Hausarzt?

Teilnehmende Hausärzte sind durch Vereinbarungen der Krankenkassen mit dem Hausärzteverband -zusätzlich zu Ihrer eigentlichen Weiterbildung zur Teilnahme an bestimmten – auch kostenpflichtigen – qualitätssichernden Fortbildungen verpflichtet.

Neben dem Erwerb von 250 Fortbildungspunkten auf 5 Jahre (1 Punkt entspricht einer Fortbildungseinheit von 45 min) müssen die Ärzte beispielsweise an mindestens drei Qualitätszirkelsitzungen pro Jahr teilnehmen, in welchen auf die Neuerungen und Spezifikationen der Behandlung chronischer Erkrankungen wie Koronare Herzkrankheit, COPD, Diabetes mellitus und Asthma bronchiale eingegangen wird.

Auch Schmerztherapie, Impfungen, Prävention oder patientenorientierte Gesprächsführung sind relevante Themen dieser HzV spezifischen Weiterbildung.

Die im Rahmen der besonderen, qualitativ hochwertigen HzV-Fortbildung gesammelten Fortbildungspunkte, werden für die Erfüllung der o. g. gesetzlichen Fortbildungspflicht gem. SGB V § 95d angerechnet.

An der HZV teilnehmende Hausärzte bilden sich daher für die Patienten erkennbar strukturierter weiter.

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