Ärztliche Bescheinigungen
Manchmal muss es offiziell sein
Atteste und Gutachten sind bis auf wenige Ausnahmen per Gesetz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Hin und wieder kommt es jedoch vor, dass Sie eine Bescheinigung über bestimmte Aspekte Ihres Gesundheitszustandes benötigen, dann können Sie sich gerne an uns wenden.
Beispiele für Atteste oder Gutachten
- für Arbeitgeber, dass Sie für einen bestimmten Beruf geeignet sind
- für einen Sportverein über die Tauglichkeit zur Teilnahme an Kursen
- für die Teilnahme an Veranstaltungen
- für den Kindergarten über die Freiheit von ansteckenden Krankheiten
- für die Universität, wenn Sie krankheitsbedingt nicht an Kursen oder Prüfungen teilnehmen können
Die Berechnung erfolgt in diesen Fällen nach Leistungsaufwand.